Rechtsanwalt
Dominik Bender
Verschiedene meiner Mandantinnen und Mandanten habe ich bis vor die höchsten Gerichte begleitet. Folgend finden Sie einige wichtige Entscheidungen von EGMR, BVerfG und dem UN-Kinderrechtsausschuss aus diesen Verfahren:
EGMR
EGMR, vorläufige Maßnahme vom 13.2.2013, Az. 81498/12
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Stopp der Abschiebung einer fünfköpfigen somalischen Familie aus Deutschland nach Italien im Wege einer vorläufigen Maßnahme nach Art. 39 der Verfahrensordnung des EGMR
Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration
UN-Kinderrechtsausschuss
Ausschuss für Kinderrechte der Vereinten Nationen, Empf. vom 10.04.2019 – CRC No. 82/2019
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Aufforderung an die Bundesrepublik Deutschland, vor einer etwaigen Abschiebung des minderjährigen Beschwerdeführers Garantien seitens des schwedischen Staates einzuholen, dass er dort Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erhalten wird.
– nicht veröffentlicht –
BVerfG
BVerfG, Beschluss vom 10.12.2009, Az. 2 BvR 2767/09
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Stopp der Abschiebung eines Asylbewerbers aus Deutschland nach Griechenland durch das Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstwilligen Anordnung gem. § 32 BVerfGG
zum Beschluss auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts
BVerfG, Beschluss vom 15.7.2010, Az. 2 BvR 1460/10
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Stopp der Abschiebung eines Asylbewerbers aus Deutschland nach Griechenland durch das Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstwilligen Anordnung gem. § 32 BVerfGG
Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration
BVerfG, Beschluss vom 14.9.2010, Az. 2 BvR 2070/10
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Stopp der Abschiebung eines Asylbewerbers aus Deutschland nach Griechenland durch das Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstwilligen Anordnung gem. § 32 BVerfGG
Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration
BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 – 2 BvR 939/1
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren ist in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats (hier: Italien) sicherzustellen, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren in dem genannten Sinne für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen.
zum Beschluss auf der Seite des BVerfG
BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 – 2 BvR 732/14
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren ist in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats (hier: Italien) sicherzustellen, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren in dem genannten Sinne für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen.
zum Beschluss auf der Seite des BVerfG
BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 – 2 BvR 1795/14
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren ist in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats (hier: Italien) sicherzustellen, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren in dem genannten Sinne für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen.
zum Beschluss auf der Seite des BVerfG
BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 – 2 BvR 991/14
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren ist in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats (hier: Italien) sicherzustellen, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren in dem genannten Sinne für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen.
Rechtsprechungsdatenbank von Wolters-Kluwer
BVerfG, Beschluss vom 08.05.2019 – 2 BvR 642/19
Wesentlicher Inhalt der Entscheidung: Der an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Aufforderung des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Einholung einer Zusicherung des Abschiebezielstaats (siehe vorheriger Spiegelpunkt) ist vor dem Vollzug einer Abschiebung nach Schweden nachzukommen.
– nicht veröffentlicht –