Ausländer in Deutschland


Ende 2021 lebten ungefähr 72,5 Millionen Menschen mit deutscher und ungefähr 10,5 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Über die Hälfte davon lebte bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland.

Die Probleme, mit denen ausländische Menschen hier konfrontiert werden, sind vielfältig. Sie betreffen vor allem das Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht oder auch Dublinverfahren, Familiennachzug, Studium und Arbeiten in Deutschland und insbesondere auch die Einbürgerung, also das Staatsangehörigkeitsrecht. Die Gesetze dazu sind komplex und ständiger Veränderung unterworfen.

Mein Anliegen ist es, Sie beim Ankommen und Bleiben zu unterstützen.

Folgend finden Sie einen Ausschnitt der Themen, mit denen ich mich seit 2008 intensiv befasse.

Schauen sie sich auch gerne meine Tätigkeitsschwerpunkte an und gerichtliche Entscheidungen von BVerfG, EGMR, UN-Kinderrechtsausschuss und Verwaltungs- und Sozialgerichten, die sich positiv für meine Mandantinnen und Mandanten ausgewirkt haben.


Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht


Aufenthaltsrecht in Deutschland regelt die Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen eine Person in Deutschland leben und arbeiten darf. Es legt fest, wer ein Recht auf Aufenthalt hat, welche Dokumente benötigt werden, um einen Aufenthalt zu beantragen oder zu verlängern und welche Regelungen für bestimmte Gruppen von Personen gelten, wie zum Beispiel Asylbewerber, Geduldete oder EU-Bürger. 

Das Aufenthaltsrecht beinhaltet unter anderem Regelungen zu Aufenthaltstitel,  Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Niederlassungserlaubnis und auch zu Ausweisung und Abschiebung.

Die komplexen Regelungen im Aufenthaltsrecht sind verknüpft mit andern Rechtsgebieten, wie z.B. dem Asylrecht und auch dem Recht der EU.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin


Beratung und Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde und den Botschaften ist insbesondere angeraten,
wenn es bei Ihnen um eines der folgenden Themen geht:


Abschiebehaft/Abschiebung


Arbeitserlaubnis / Erwerbstätigkeit / Arbeitsverbot


Aufenthaltserlaubnis


Aufenthaltstitel – Erteilung und Verlängerung


Ausweisung


Bleiberecht / Altfallregelung


Daueraufenthaltserlaubnis – EG


Duldung – Erteilung und Verlängerung


Einbürgerung / Einbürgerungstest


Familiennachzug – z.B. Ehegatten und Kinder


Familienzusammenführung


Flüchtlingspass / „blauer“ Pass


Freizügigkeitsbescheinigung


Heirat / Eheschließung


Integrationsnachweise


Niederlassungserlaubnis


Probleme mit Passbeschaffung / Passlosigkeit


Reisepass für Ausländer / „grauer“ Pass


Relocation


Strafverfahren z.B. wegen illegalen Aufenthaltes


Studium in Deutschland / Studienkolleg


Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde


Visumsantrag


Vorwurf der Scheinehe


Wohnsitzauflage / Residenzpflicht / Umzugsantrag


Zurückweisung / Einreiseverweigerung / Zurückschiebung


Zuwanderungsgesetz / Aufenthaltsgesetz / Asylverfahrensgesetz


Asylrecht

Asylrecht


Immer mehr Menschen weltweit müssen ihre Heimat, ihre Familie, Freunde, Arbeitsplatz und das vertraute Umfeld verlassen. Die Gründe dafür sind vielfältig und vor allem individuell. Sie reichen von Verfolgung über Krieg hin zu Umweltkatastrophen.
Auch nach Deutschland kommen viele Schutzsuchende und stellen einen Asylantrag in der Hoffnung auf ein sicheres Leben. Doch nicht immer gelingt es die Gründe für den Asylantrag überzeugend darzustellen, sei es aus Aufregung, aufgrund des Gedankens, dass die befragende Beamtin oder der Beamte Bescheid weiß über die unsichere Lage im Herkunftsland, oder der Unfähigkeit über die erlebten Grausamkeiten überhaupt zu sprechen. Dann wird der Asylantrag oft zu unrecht abgelehnt.

Das Asylrecht regelt die Bedingung, unter denen eine Person in Deutschland oder einem andern Land Asyl beantragen und erhalten kann. Es legt fest,, wer einen Anspruch auf Asyl hat, wie ein Asylantrag gestellt wird und wie die Entscheidung über einen Asylantrag getroffen wird.

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 haben Personen,, die vor Verfolgung in ihrem Heimatland fliehen, ein Recht auf Asyl.

Asylrecht ist ein komplexes, sich ständig änderndes Gebiet des Rechts und viele internationale Regelungen und Abkommen, beeinflussen das Asylrecht zusätzlich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin



Wenn Sie von folgenden Themen betroffen sind, kann eine Vertretung durch mich sinnvoll sein.


Ablehnung durch das BAMF


Abschiebehaft/drohende Abschiebung

Asyl


Ausweisung


Bleiberecht/Altfallregelung


Flüchtlingsanerkennung


Sozialleistungen für Asylbewerber (AsylbLG) (siehe auch Sozialrecht)


Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts


Wohnsitzauflage / Residenzpflicht / Umzugsantrag


Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde


Zurückweisung / Einreiseverweigerung / Zurückschiebung


Zuwanderungsgesetz / Aufenthaltsgesetz / Asylverfahrensgesetz


Dublinverfahren

Dublin-III-Verordnung

Die Dublin-III-Verordnung, kurz Dublinverfahren, ist ein europäisches Gesetz und regelt, welcher Mitgliedstaat in der EU für die Asylgesuche von Schutzsuchenden zuständig ist. Kurz gesagt ist es der Staat, in den der Flüchtling als erstes einreist. Die Regelungen der Dublin-Verordnung sind komplex und es gibt viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Nicht immer möchten Flüchtlinge in dem Land bleiben, das eigentlich für sie zuständig ist. Manchmal leben bereits  Familienangehörige  in einem anderen europäischen Land. Manchmal sind die Lebensbedingungen in dem zuständigen Staat schlicht unerträglich, oder es liegt ein anderer individueller Grund wie beispielweise besondere Schutzbedürftigkeit, vor innerhalb der EU weiterzureisen. 

Oft gelingt es Geflüchteten nicht, Ihre Gründe für die Weiterreise glaubhaft darzustellen. Sie bekommen ohne Prüfung der Fluchtgründe eine Ablehnung und es droht die Abschiebung in ein anderes europäisches Land.

Spätestens jetzt, besser früher, ist es Zeit, fachkundige Beratung einzuholen.

Vereinbaren Sie einen Termin und schauen Sie auch auf unsere Seite Nützliche Links.


Staatsangehörigkeitsrecht

Einbürgerung


Sie leben bereits länger in Deutschland und möchten alle aktiven und passiven Rechte erhalten, sich also einbürgern lassen?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einbürgerung ein langwieriger Prozess sein kann und dass es bestimmte Fristen und Termine gibt, die einzuhalten sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Anforderungen und den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens zu informieren.

Vereinbaren sie einen Termin und lassen Sie sich dabei umfassend beraten und begleiten.


Verbunden mit der Einbürgerung sind folgende Themen


Deutschkurs / Deutschkenntnisse


Doppelte Staatsangehörigkeit


Integrationsnachweise


Probleme mit Passbeschaffung / Passlosigkeit


Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde


Zuwanderungsgesetz / Aufenthaltsgesetz / Asylverfahrensgesetz


Familiennachzug

Familiennachzug


Viele Familien wurden durch oder auf der Flucht getrennt. Während ein Teil der Familie bereits in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hat und damit sicher leben kann, ist ein anderer Teil der Familie noch den Bedrohungen im Herkunftsland ausgesetzt, oder wartet in einem anderen Land darauf, endlich legal nach Deutschland einreisen zu können. Besonders dramatisch sind Situationen, in denen Eltern von ihren minderjährigen Kindern getrennt werden.

Das Verfahren zur Familienzusammenführung ist komplex und dauert oft sehr lange, manchmal Jahre.

In vielen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung ratsam.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Unterstützung bei folgenden Themen brauchen.


Adoption


Familiennachzug – z.B. Ehegatten und Kinder


Familienzusammenführung


Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde


Vertretung gegenüber der Botschaft


Visumsantrag


Studium & Arbeit

Visum zum Zwecke des Studiums, der Ausbildung
oder Erwerbstätigkeit


Zur Zeit studieren ungefähr 450.000 junge Menschen aus dem Ausland in Deutschland. Dazu kommen 30.000 Auszubildende und unzählige Erwerbstätige.

Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie das richtige Visum und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Viele unterschiedliche Voraussetzungen müssen von den meisten Studierenden erfüllt werden. Sie benötigen beispielweise einen anerkannten Schulabschluss, der dem deutschen Abitur entspricht und ausreichende Deutschkenntnisse. Auch eine Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich. 

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?

Wenn Sie sich in folgenden Themen wiederfinden, vereinbaren Sie bitte einen Termin


Arbeitserlaubnis / Erwerbstätigkeit


Aufenthaltserlaubnis


Aufenthaltstitel – Erteilung und Verlängerung


Ausbildung


Deutschkurs / Deutschkenntnisse


Familiennachzug – z.B. Ehegatten und Kinder


Selbstständigkeit / selbständige Erwerbstätigkeit


Studium in Deutschland / Studienkolleg


Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde


Vertretung gegenüber der Botschaft/dem Konsulat


Visumsantrag


Sozialrecht

Sozialrecht

Leistungen für Asylbewerber | Bürgergeld


Viele Schutzsuchenden erhalten, wenn sie in Deutschland einen Asylantrag stellen, für einen langen Zeit keine Arbeitserlaubnis und sind auf Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter angewiesen.

Die Höhe der ausgezahlten Leistungen beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, deren Rechtmäßigkeit noch nicht abschließend beurteilt wurde.

Sie sind bereits Mandant:in von mir und möchten wissen, ob Ihre Leistungshöhe korrekt ist? Dann senden Sie uns bitte den letzten Bescheid des Sozialamtes/Jobcenters per E-Mail unter Angabe unseres Zeichens. Wir prüfen und erheben gegebenenfalls Widerspruch und Klage.

Bei folgenden Themen ist eine Beratung zu empfehlen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.


Anrechnung von Einkommen auf laufende Sozialleistungen


Arbeitslosengeld I (SGB III)


BAföG / Berufsausbildungbeihilfe (BAB)


Berufsunfähigkeit


Bescheide der Arbeitsagentur für Arbeit


Bescheide einer ARGE / eines Jobcenters / eines Regionalzentrums für Arbeit


Bescheide eines Sozialrathauses / Sozialamtes


Einmalige Sozialleistungen


Elterngeld


Existenzgründungszuschuss / Einstiegsgeld


Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II / „Bürgergeld“ / Sozialgeld (SGB II)


Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter / Sozialhilfe (SGB XII)


Kindergeld


Kinderzuschlag


Kosten für Unterkunft und Heizung / Übernahme von Nebenkosten


Laufende Sozialleistungen


Leistung / Nichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse (SGB V)


Leistung / Nichtleistung der privaten Krankenversicherung


Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)


Leistungen nach dem AsylbLG / „analog“-Leistungen nach dem SGB XII


Leistungserbringerrecht


Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG


Mehrbedarfszuschläge


Pflegeversicherung (SGB XI)


Rückforderung von Sozialleistungen / Aufhebungs- und Erstattungsbescheide


Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch / § 44 SGB X


Sozialversicherungsrecht


Umzug in eine größere oder kleinere Wohnung


Unfallversicherung (SGB VII)


Wohngeld


Wohnungserstausstattung


Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft


Straf- & Zivilrecht

Strafrecht und Zivilrecht


Manche meiner Mandantinnen und Mandanten werden neben ihrem eigentlichen Anliegen konfrontiert mit Problemen, die abseits des Migrationsrechts liegen, aber auf dieses große Auswirkungen haben können. 

Beispiele dafür sind Probleme mit dem Vermieter oder der Vermieterin, aus mangelndem Verständnis eingegangene langfristige Verträge (Abonnements, Mobilfunk und anderes), oder auch strafrechtlich relevante Handlungen. 

Auch in diesen Fällen berate und vertrete ich Sie umfassend, oder ich empfehle Ihnen spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen.