Ausländer in Deutschland
Ende 2021 lebten ungefähr 72,5 Millionen Menschen mit deutscher und ungefähr 10,5 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Über die Hälfte davon lebte bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland.
Die Probleme, mit denen ausländische Menschen hier konfrontiert werden, sind vielfältig. Sie betreffen vor allem das Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht oder auch Dublinverfahren, Familiennachzug, Studium und Arbeiten in Deutschland und insbesondere auch die Einbürgerung, also das Staatsangehörigkeitsrecht. Die Gesetze dazu sind komplex und ständiger Veränderung unterworfen.
Mein Anliegen ist es, Sie beim Ankommen und Bleiben zu unterstützen.
Folgend finden Sie einen Ausschnitt der Themen, mit denen ich mich seit 2008 intensiv befasse.
Schauen sie sich auch gerne meine Tätigkeitsschwerpunkte an und gerichtliche Entscheidungen von BVerfG, EGMR, UN-Kinderrechtsausschuss und Verwaltungs- und Sozialgerichten, die sich positiv für meine Mandantinnen und Mandanten ausgewirkt haben.
Aufenthaltsrecht
Aufenthaltsrecht
Aufenthaltsrecht in Deutschland regelt die Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen eine Person in Deutschland leben und arbeiten darf. Es legt fest, wer ein Recht auf Aufenthalt hat, welche Dokumente benötigt werden, um einen Aufenthalt zu beantragen oder zu verlängern und welche Regelungen für bestimmte Gruppen von Personen gelten, wie zum Beispiel Asylbewerber, Geduldete oder EU-Bürger.
Das Aufenthaltsrecht beinhaltet unter anderem Regelungen zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Niederlassungserlaubnis und auch zu Ausweisung und Abschiebung.
Die komplexen Regelungen im Aufenthaltsrecht sind verknüpft mit andern Rechtsgebieten, wie z.B. dem Asylrecht und auch dem Recht der EU.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Beratung und Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde und den Botschaften ist insbesondere angeraten,
wenn es bei Ihnen um eines der folgenden Themen geht:
Abschiebehaft/Abschiebung
Arbeitserlaubnis / Erwerbstätigkeit / Arbeitsverbot
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel – Erteilung und Verlängerung
Ausweisung
Bleiberecht / Altfallregelung
Daueraufenthaltserlaubnis – EG
Duldung – Erteilung und Verlängerung
Einbürgerung / Einbürgerungstest
Familiennachzug – z.B. Ehegatten und Kinder
Familienzusammenführung
Flüchtlingspass / „blauer“ Pass
Freizügigkeitsbescheinigung
Heirat / Eheschließung
Integrationsnachweise
Niederlassungserlaubnis
Probleme mit Passbeschaffung / Passlosigkeit
Reisepass für Ausländer / „grauer“ Pass
Relocation
Strafverfahren z.B. wegen illegalen Aufenthaltes
Studium in Deutschland / Studienkolleg
Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde
Visumsantrag
Vorwurf der Scheinehe
Wohnsitzauflage / Residenzpflicht / Umzugsantrag
Zurückweisung / Einreiseverweigerung / Zurückschiebung
Zuwanderungsgesetz / Aufenthaltsgesetz / Asylverfahrensgesetz
Asylrecht
Asylrecht
Immer mehr Menschen weltweit müssen ihre Heimat, ihre Familie, Freunde, Arbeitsplatz und das vertraute Umfeld verlassen. Die Gründe dafür sind vielfältig und vor allem individuell. Sie reichen von Verfolgung über Krieg hin zu Umweltkatastrophen.
Auch nach Deutschland kommen viele Schutzsuchende und stellen einen Asylantrag in der Hoffnung auf ein sicheres Leben. Doch nicht immer gelingt es die Gründe für den Asylantrag überzeugend darzustellen, sei es aus Aufregung, aufgrund des Gedankens, dass die befragende Beamtin oder der Beamte Bescheid weiß über die unsichere Lage im Herkunftsland, oder der Unfähigkeit über die erlebten Grausamkeiten überhaupt zu sprechen. Dann wird der Asylantrag oft zu unrecht abgelehnt.
Das Asylrecht regelt die Bedingung, unter denen eine Person in Deutschland oder einem andern Land Asyl beantragen und erhalten kann. Es legt fest,, wer einen Anspruch auf Asyl hat, wie ein Asylantrag gestellt wird und wie die Entscheidung über einen Asylantrag getroffen wird.
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 haben Personen,, die vor Verfolgung in ihrem Heimatland fliehen, ein Recht auf Asyl.
Asylrecht ist ein komplexes, sich ständig änderndes Gebiet des Rechts und viele internationale Regelungen und Abkommen, beeinflussen das Asylrecht zusätzlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Wenn Sie von folgenden Themen betroffen sind, kann eine Vertretung durch mich sinnvoll sein.
Ablehnung durch das BAMF
Abschiebehaft/drohende Abschiebung
Asyl
Ausweisung
Bleiberecht/Altfallregelung
Flüchtlingsanerkennung
Sozialleistungen für Asylbewerber (AsylbLG) (siehe auch Sozialrecht)
Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts
Wohnsitzauflage / Residenzpflicht / Umzugsantrag
Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde
Zurückweisung / Einreiseverweigerung / Zurückschiebung
Zuwanderungsgesetz / Aufenthaltsgesetz / Asylverfahrensgesetz
Dublinverfahren
Dublin-III-Verordnung
Die Dublin-III-Verordnung, kurz Dublinverfahren, ist ein europäisches Gesetz und regelt, welcher Mitgliedstaat in der EU für die Asylgesuche von Schutzsuchenden zuständig ist. Kurz gesagt ist es der Staat, in den der Flüchtling als erstes einreist. Die Regelungen der Dublin-Verordnung sind komplex und es gibt viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Nicht immer möchten Flüchtlinge in dem Land bleiben, das eigentlich für sie zuständig ist. Manchmal leben bereits Familienangehörige in einem anderen europäischen Land. Manchmal sind die Lebensbedingungen in dem zuständigen Staat schlicht unerträglich, oder es liegt ein anderer individueller Grund wie beispielweise besondere Schutzbedürftigkeit, vor innerhalb der EU weiterzureisen.
Oft gelingt es Geflüchteten nicht, Ihre Gründe für die Weiterreise glaubhaft darzustellen. Sie bekommen ohne Prüfung der Fluchtgründe eine Ablehnung und es droht die Abschiebung in ein anderes europäisches Land.
Spätestens jetzt, besser früher, ist es Zeit, fachkundige Beratung einzuholen.
Vereinbaren Sie einen Termin und schauen Sie auch auf unsere Seite Nützliche Links.
Staatsangehörigkeitsrecht
Einbürgerung
Sie leben bereits länger in Deutschland und möchten alle aktiven und passiven Rechte erhalten, sich also einbürgern lassen?
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einbürgerung ein langwieriger Prozess sein kann und dass es bestimmte Fristen und Termine gibt, die einzuhalten sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Anforderungen und den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens zu informieren.
Vereinbaren sie einen Termin und lassen Sie sich dabei umfassend beraten und begleiten.
Verbunden mit der Einbürgerung sind folgende Themen
Deutschkurs / Deutschkenntnisse
Doppelte Staatsangehörigkeit
Integrationsnachweise
Probleme mit Passbeschaffung / Passlosigkeit
Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde
Zuwanderungsgesetz / Aufenthaltsgesetz / Asylverfahrensgesetz
Familiennachzug
Familiennachzug
Viele Familien wurden durch oder auf der Flucht getrennt. Während ein Teil der Familie bereits in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hat und damit sicher leben kann, ist ein anderer Teil der Familie noch den Bedrohungen im Herkunftsland ausgesetzt, oder wartet in einem anderen Land darauf, endlich legal nach Deutschland einreisen zu können. Besonders dramatisch sind Situationen, in denen Eltern von ihren minderjährigen Kindern getrennt werden.
Das Verfahren zur Familienzusammenführung ist komplex und dauert oft sehr lange, manchmal Jahre.
In vielen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung ratsam.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Unterstützung bei folgenden Themen brauchen.
Adoption
Familiennachzug – z.B. Ehegatten und Kinder
Familienzusammenführung
Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde
Vertretung gegenüber der Botschaft
Visumsantrag
Studium & Arbeit
Visum zum Zwecke des Studiums, der Ausbildung
oder Erwerbstätigkeit
Zur Zeit studieren ungefähr 450.000 junge Menschen aus dem Ausland in Deutschland. Dazu kommen 30.000 Auszubildende und unzählige Erwerbstätige.
Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie das richtige Visum und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Viele unterschiedliche Voraussetzungen müssen von den meisten Studierenden erfüllt werden. Sie benötigen beispielweise einen anerkannten Schulabschluss, der dem deutschen Abitur entspricht und ausreichende Deutschkenntnisse. Auch eine Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
Wenn Sie sich in folgenden Themen wiederfinden, vereinbaren Sie bitte einen Termin
Arbeitserlaubnis / Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel – Erteilung und Verlängerung
Ausbildung
Deutschkurs / Deutschkenntnisse
Familiennachzug – z.B. Ehegatten und Kinder
Selbstständigkeit / selbständige Erwerbstätigkeit
Studium in Deutschland / Studienkolleg
Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde
Vertretung gegenüber der Botschaft/dem Konsulat
Visumsantrag
Sozialrecht
Sozialrecht
Leistungen für Asylbewerber | Bürgergeld
Viele Schutzsuchenden erhalten, wenn sie in Deutschland einen Asylantrag stellen, für einen langen Zeit keine Arbeitserlaubnis und sind auf Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter angewiesen.
Die Höhe der ausgezahlten Leistungen beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, deren Rechtmäßigkeit noch nicht abschließend beurteilt wurde.
Sie sind bereits Mandant:in von mir und möchten wissen, ob Ihre Leistungshöhe korrekt ist? Dann senden Sie uns bitte den letzten Bescheid des Sozialamtes/Jobcenters per E-Mail unter Angabe unseres Zeichens. Wir prüfen und erheben gegebenenfalls Widerspruch und Klage.
Bei folgenden Themen ist eine Beratung zu empfehlen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Anrechnung von Einkommen auf laufende Sozialleistungen
Arbeitslosengeld I (SGB III)
BAföG / Berufsausbildungbeihilfe (BAB)
Berufsunfähigkeit
Bescheide der Arbeitsagentur für Arbeit
Bescheide einer ARGE / eines Jobcenters / eines Regionalzentrums für Arbeit
Bescheide eines Sozialrathauses / Sozialamtes
Einmalige Sozialleistungen
Elterngeld
Existenzgründungszuschuss / Einstiegsgeld
Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II / „Bürgergeld“ / Sozialgeld (SGB II)
Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter / Sozialhilfe (SGB XII)
Kindergeld
Kinderzuschlag
Kosten für Unterkunft und Heizung / Übernahme von Nebenkosten
Laufende Sozialleistungen
Leistung / Nichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse (SGB V)
Leistung / Nichtleistung der privaten Krankenversicherung
Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Leistungen nach dem AsylbLG / „analog“-Leistungen nach dem SGB XII
Leistungserbringerrecht
Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG
Mehrbedarfszuschläge
Pflegeversicherung (SGB XI)
Rückforderung von Sozialleistungen / Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch / § 44 SGB X
Sozialversicherungsrecht
Umzug in eine größere oder kleinere Wohnung
Unfallversicherung (SGB VII)
Wohngeld
Wohnungserstausstattung
Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft
Straf- & Zivilrecht
Strafrecht und Zivilrecht
Manche meiner Mandantinnen und Mandanten werden neben ihrem eigentlichen Anliegen konfrontiert mit Problemen, die abseits des Migrationsrechts liegen, aber auf dieses große Auswirkungen haben können.
Beispiele dafür sind Probleme mit dem Vermieter oder der Vermieterin, aus mangelndem Verständnis eingegangene langfristige Verträge (Abonnements, Mobilfunk und anderes), oder auch strafrechtlich relevante Handlungen.
Auch in diesen Fällen berate und vertrete ich Sie umfassend, oder ich empfehle Ihnen spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen.