Finanzielle staatliche Unterstützung


Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen in Gerichtsverfahren. Das heißt, dass der Staat Ihre Kosten für einen erforderlichen Gerichtsprozess übernimmt.

Der Erhalt von Prozesskostenhilfe, hängt von verschiedenen Umständen ab, insbesondere von Ihrem Einkommen.

In vielen Fällen werden wir Sie bitten, die erforderlichen Unterlagen auszufüllen und zusammenzustellen, damit wir für Sie einen Antrag bei Gericht stellen können.

Ob Prozesskostenhilfe gewährt wird, darüber entscheidet aber letztlich der Richter oder die Richterin.


Unterlagen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe:


Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse:

Das Formular dazu können Sie über den folgenden Link herunterladen und ausfüllen. Anschließend drucken Sie es bitte aus und unterschreiben auf Seite 4 im mittleren Feld. Bitte vergessen Sie Ort und Datum im rechten Feld nicht.
Formular_Prozesskostenhilfe


Nachweis über das Einkommen:

Wenn Sie arbeiten (auch Minijob) weisen Sie Ihr Einkommen über die letzte Gehalts-, Lohnabrechnung nach.

Bei (zusätzlichem) Bezug von Sozialleistungen benötigen wir den letzten Bescheid des Sozialamtes/Jobcenters.

Kindergeldbescheid oder Bescheid über Erziehungsgeld

Nachweis über die Höhe der Miete (Mietvertrag) und Heizkosten (Abrechnung)


Nachweis über das Vermögen:

Kontoauszüge der letzten drei Monate


Bitte stellen Sie alle Unterlagen sorgfältig und vollständig zusammen.