Kontakt zu behandelnden Ärzten und Therapeuten


Ärzte und Therapeuten unterliegen, wie der Rechtsanwalt auch, der Schweigepflicht. 

Wenn es erforderlich ist, im Rahmen Ihres Falls Gespräche über Erkrankungen zu führen, oder ärztliche Gutachten einzuholen, werden wir Sie bitte Ihren Behandler von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Dazu füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden es an uns per E-Mail zurück.


Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht