Die Frage nach den Kosten
Die häufig gestellte und völlig nachvollziehbare Frage nach den Gesamtkosten ist leider nicht so einfach zu beantworten. Der Vergleich mit Handwerkern oder Ärzten mag das klar machen: Was es kostet, hängt vom Umfang der Arbeiten ab, und eine Bezifferung ist daher meist erst am Ende möglich.
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Klageverfahren/Asylverfahren/Eilverfahren haben als Ausgangspunkt den Streitwert eines Verfahrens. Dieser liegt bei einer Person bei 5.000 €. Anhand dieses Streitwerts ergeben sich Kosten der anwaltlichen Vertretung. Je nach besonderen Schwierigkeiten und Aufwand eines Falls fallen die Kosten höher oder geringer aus.
Im Obsiegensfall trägt der Gegner die Kosten des Verfahrens entweder vollständig oder teilweise.
Für Sie bedeutet das mögliche Kosten bei einer zu vertretenden Person:
Im Klageverfahren: ca. 540 € bis max. 1.120 € (bei zwei Personen: ca. 630 € – 1500 €)
Im Eilverfahren: ca. 370 €
Im behördlichen Verfahren gegenüber dem BAMF oder der Ausländerbehörde: ca. 760 € bis max. 1240 €
Anhörungsbegleitung: je nach Dauer und Entfernung
Migrationsrechtliche Verfahren dauern in der Regel sehr lange, es hat sich bewährt, dass die Mandanten von Beginn der Vertretung an, leistbare, monatlich Ratenzahlungen aufnehmen.
Hier finden Sie ein Formular, das Sie zur Einrichtung eines Dauerauftrags bei Ihrer Bank nutzen können: zum Formular